• XXL-GUTACHTER
    Ihre Kfz-Sachverständigen in NRW
    seit 1994 tätig im Bereich Kfz

Haftpflicht- und Kaskogutachten

Wert- und Oldtimergutachten

Achsvermessung und Schadensfreilegung

Kaufberatung und Rechnungsprüfung

Michael Ciommer - XXL Gutachter

Willkommen bei Ihrem XXL-Gutachter

Erfahrungen im Kfz-Schadenbereich und Versicherungsabwicklung seit 1994. Firmensitz in Wuppertal. Einsatzgebiet im Umkreis von 100 Km.

1) Kontakt aufnehmen

Telefon: 0202 / 74712369
Telefax: 0202 / 9795442
EMail:
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2) Termin vereinbaren

Besuchen Sie uns in der
Schönen Aussicht 7,
42369 Wuppertal
oder wir kommen in einem Umkreis von 100 Km zu dem von Ihnen gewünschten Ort

3) Gutachten erhalten

Zusendung des Gutachtens –
auf Wunsch ist der Versand zu der entsprechenden Versicherung auch möglich

Was macht uns aus?

Praxisnah

Die erstellte Kalkulation basiert auf praxisnahe Kenntnisse in Bezug auf die Umsetzung der Reparatur.

Equipment

Das erforderliche Equipment, z. B. für Demontage, Achsvermessung etc., ist durch eine eigene Werkstatt vorhanden.

Erfahrung

20 Jahre Berufserfahrung und entsprechend großes Netzwerk zu Dienstleistern für die Schadenabwicklung

KFZ-Schaden-Gutachten allgemein

Haftpflichtschaden

lhr Fahrzeug wurde beschädigt. Sie sind schuldlos. Ein Haftpflichtschaden liegt vor. Der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung ist verpflichtet den vorliegenden Schaden zu regulieren.

Nur durch ein Unfall-Schaden-Gutachten erhalten Sie eine klare Information über die Schadenshöhe und den Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt. Wir beraten Sie gerne über die gesamte Abwicklung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Sie als Geschädigte/r besitzen alle Hoheitsrechte in der Schadensache, somit darf auch die gegnerische Versicherung Ihnen keine Vorschriften in Bezug auf die Geltendmachung Ihre Schadenersatzansprüche machen. Gesetzliche Vorschriften sind zu berücksichtigen.

Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen in Anspruch nehmen, auch einen Rechtsanwalt, ohne vorherige Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung. Diese zusätzlichen Kosten gehören zur Schadenerfassung und sorgfältiger Bearbeitung, und müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden. Kein Problem beim schuldlosen Unfall. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Verkehrs-Rechtsanwälte in Ihrer Nähe.

Wertminderung

Falls lhr Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre alt ist und weniger als 100.000 Km Fahrleistung hat, steht lhnen nach erfolgter Unfallinstandsetzung eine merkantile Wertminderung zu.

Die Höhe wird von uns im Rahmen des Unfallgutachten nach einem anerkannten System berechnet und im Gutachten ausgewiesen.

Nutzungsausfall

Im Haftpflichtschadenfall, also schuldlosen Unfall, steht lhnen für die Dauer der Unfallschadenreparatur ein Unfallersatzfahrzeug oder ein finanzieller Ausgleich zu. Auch diese Angaben stehen im Unfallgutachten.

Der Nutzungsausfall oder Mietwagen sowie der merkantile Minderwert ist von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu leisten.

Kostenvoranschlag / Kurzgutachten

lhr Fahrzeug hat einen kleinen Unfallschaden erlitten und Sie sind schuldlos. Dann sprechen Sie ebenfalls unser Kfz-Sachverständigen-Büro an um den Schaden zu besichtigen und nach Schadenhöhe ein Unfallgutachten zu erstellen.

Bei Bagatellschäden fertigen wir einen anerkannten Kostenvoranschlag. Ein Kurz-Gutachten in kleiner Ausführung mit Kalkulation und Schadensbildern. Natürlich beraten wir Sie vollumfänglich um Fehler auszuschließen. Auch hier werden unsere Gutachter-Gebühren von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung vollständig ausgeglichen.

Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden ist der Schaden der nach den AGB's der eigenen Versicherung abgedeckt wird unter Berücksichtigung einer eventuellen Selbstbeteiligung.

Im Kaskoschadenfall ist immer die eigene Fahrzeugversicherung anzusprechen. Kaskoschäden sind z.B. Diebstahl, Brand, Sturm, Elementarschaden, Schaden durch Haarwild, Einbruch-Diebstahlschaden, Vandalismus und andere Schäden welche Sie in Ihrem Versicherungsvertrag nachlesen müssen.

Einen freien unabhängigen Kfz-Sachverständigen um ein Unfallgutachten zu erstellen wird von Ihrer Kasko-Versicherung nicht akzeptiert / bezahlt. Ein Vollkaskoschaden ist ebenso nach den AGB's lhrer eigenen Fahrzeugversicherung geregelt. Diese Ausführungen sind zu beachten.

Bei einem Vollkaskoschaden können sich Ihre Prämienzahlungsbeträge ändern. Einen freien unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Unfallgutachten wird von Ihrer Versicherung nicht akzeptiert / bezahlt. Trotzdem kann es nach Rücksprache mit der eigenen Fahrzeugversicherung auch andere Möglichkeiten geben.

Also bei einem Teilkasko- und Vollkasko-Schaden immer die eigene Fahrzeugversicherung ansprechen.

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Zurfiedene Kunden

Unser Team

Wieso uns wählen?

Terminwahrnehmung innerhalb von 24 Stunden

Gutachtenerstellung innerhalb von 72 Stunden. (Gutachten für Sonderfahrzeuge und kalkulatorischen Totalschäden können z. B. durch eine Restwertermittlung zu Verzögerung führen)

Wir nehmen Kontakt zum Versicherungsunternehmen auf, versenden das Gutachten und stehen für Rückfragen zur Verfügung

Ihr Kontakt zu uns

XXL-Gutachter

Schöne Aussicht 7, 42369 Wuppertal
0202 / 74712369
0170 / 2076882
0202 / 9795442

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